Verfassungsentscheidung zu Wahlcomputern
Lange genug hat es ja gedauert bis das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt mit der Wahlcomputerfrage auseinandersetzen “durfte”. Zahlreiche Beschwerden und Reden mit goldenen Zungen vermochten Wahlleiter und Kommunalpolitiker in der Vergangenheit nicht zum Umschwenken bewegen, obgleich wohl der zu erwartende Vertrauensverlust in das grundlegendste demokratische Handwerkszeug den Kern unseres politischen Systems hätte gravierend schädigen können. Für das Superwahljahr 2009 kam diese Entscheidung nun gerade rechtzeitig.
Das gefällte Urteil ist gleichsam clever wie weise. Nicht Wahlcomputer als solche wurden verboten, aber die fehlende Transparenz, die jedem heute bekannten Wahlcomputer innewohnt. Tatsächlich dürfte meiner Ansicht nach mit keiner elektronisch basierten Methodik eine geheime Wahl möglich sein, die gleichzeitig die geforderte Nachprüfbarkeit für Laien ermöglicht. Namentliche Abstimmungen kann man zwar durchaus mit Computern und über das Internet transparent und nachprüfbar durchführen, jedoch hat das Gericht den Grundsatz der Geheimheit von Wahlen bekräftigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit zum wiederholten Male wichtige Grenzen gesetzt, die von Legislative und Exekutive sehenden Auges ignoriert und übertreten wurden. Es mausert sich dadurch in den letzten Jahren immer mehr zur wichtigsten Instanz im Staate, und zwar zum einzigen Korrektiv für eine Politik, die jedes Maß verloren hat. Es ist beruhigend wenn man sich wenigstens auf diese eine Institution noch verlassen kann. Es ist schon schlimm genug, wenn demokratische Partizipation auf ein Kreuz alle paar Jahre reduziert wird, Wahlcomputer aber hätten diese völlig zur Makulatur verkommen lassen.



